Das hier ist eine verdammt harte Galaxis.
Wenn man hier überleben will, muss man immer wissen, wo sein Handtuch ist!
Douglas Adams (Per Anhalter durch die Galaxis)
Artikel 30 der DSGVO verplichtet Unternehmen dazu ein "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" zu führen.
Dieses Verarbeitungsverzeichnis enthält eine Beschreibung aller Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen und dient so der Transparenz der Verarbeitung (damit Sie immer wissen, wo Ihr Handtuch ist) und als rechtliche Absicherung des Unternehmens. Die Inhalte des Verzeichnisses sind per Gesetz vorgegeben. Ein erstelltes Verarbeitungsverzeichnis muss regelmäßig überprüft und falls sich Verarbeitungsprozesse angepasst haben, auch geändert werden.
Das Verarbeitungsverzeichnis stellt die Arbeitsgrundlage für Ihren Datenschutzbeauftragten dar. Nur wenn die Prozesse beschrieben sind, kann der Datenschutzbeauftragte auch die Rechtmäßigkeit beurteilen und Unklarheiten abwägen.
Desweitern muss dass Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der Datenschutzbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Es ist also die Grundlage zur Erfüllung der unternehmerischen Pflichten und ein Hilfmittel zugleich!
Bußgelder für fehlende Verarbeitungsübersichten können bei bis zu 10 Mio Euro / 2% des weltweiten Unternehmensumsatz liegen.