Auch wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Größe und/oder Art der Datenverarbeitungen keinen Datenschutzbeauftragten benötigt, so müssen Sie dennoch die Regelungen des Datenschutzes einhalten und diese Einhaltung nachweisen. Sie müssen beispielsweise die Rechtmäßigkeit Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge dokumentieren oder mit einem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag (weisungsgebunden) personenbezogene Daten verarbeitet, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen. Sie sollten auch einen Prozess für die Reaktion auf ein Auskunftsersuchen oder eine Datenschutzverletzung dokumentieren.
Vielleicht haben Sie aber auch einen internen Datenschutzbeauftragen (DSB) benannt, der jedoch bei dem ein oder anderen Thema Unterstützung benötigt. Oder Sie möchten einen internen DSB benennen, aber er benötigt Hilfe bei der initialen Erstellung oder Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes.
In solchen Fällen kann Datenschutz-Beratung eine sinnvolle Hilfe und Ergänzung sein.
DH Datenschutz unterstützt Sie oder Ihren internen DSB:
- bei der Erstellung oder Überprüfung einzelner Formulare, Dokumentationen, Datenschutzerklärungen bis hin zu
- Erstellung und Umsetzungsunterstützung Ihres kompletten Datenschutzkonzeptes