Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis benötigen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Datenschutzbeauftragten.
Oftmals haben aber gerade kleine Unternehmen oder Arztpraxen nicht die personellen Kapazitäten zur Verfügung, um einen Mitarbeiter in dem Umfang auszubilden und freizustellen, wie es nötig wäre.
In diesen Fällen ist die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten eine Möglichkeit die Anforderungen dennoch rechtskonform umzusetzen.
Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte helfe ich Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis.
Sie erhalten:
- eine persönliche und angepasste Betreuung
- die Entwicklung eines passenden und verhältnismäßigem Datenschutzkonzeptes und deren Umsetzung
- Unterstützung, Dokumentation und Überwachung bei der Erstellung der notwendigen Dokumente wie Verfahrensübersichten (VVZ), Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA), technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOMs) usw.
- Information bei aktuellen und wichtigen Entwicklungen
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Jährlicher Bericht mit allen relevanten Vorkommnissen
Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten (nach Art. 37 DSGVO):
- Ihre Kerntätigkeit liegt in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen
- Ihre Kerntätigkeit liegt in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten)
- Sie verarbeiten Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (z.B. positive polizeiliche Führungszeugnisse)
=> dann verlangt das Datenschutzrecht von Ihnen die Benennung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten.